Gehaltsangabe im Stelleninserat: Pflicht in Österreich – mit Formulierungen
Mindestentgelt laut KV, Zeiteinheit, Überzahlung: Was im Stelleninserat in Österreich stehen muss – mit Formulierungen zum Kopieren.
Anto Matijevic · Veröffentlicht am · 4 Min. Lesezeit

„Gehalt nach Vereinbarung" – diesen Satz sieht man in Österreich in Stelleninseraten eigentlich nicht mehr, und das hat einen Grund: Die Gehaltsangabe im Stelleninserat ist seit 2011 gesetzlich vorgeschrieben. Viele Betriebe sind trotzdem unsicher, was genau drinstehen muss. Hier die Regeln auf einen Blick, Formulierungen zum Kopieren und die häufigsten Fehler.
Einschätzung, keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskunft gibt Ihre Wirtschaftskammer.
Die Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 2 Gleichbehandlungsgesetz
Seit 1. März 2011 müssen Arbeitgeber und private Arbeitsvermittler in jedem Stelleninserat das Mindestentgelt angeben, das für die ausgeschriebene Stelle gilt – laut Kollektivvertrag, Gesetz oder einer anderen Norm der kollektiven Rechtsgestaltung. Besteht die Bereitschaft, mehr zu zahlen, ist auch darauf hinzuweisen. Seit August 2013 gilt die Pflicht sinngemäß auch in Bereichen ohne Kollektivvertrag.
Die Regel gilt für interne und externe Inserate zu einem konkreten Arbeitsplatz – egal ob in der Zeitung, auf einer Jobbörse, auf Social Media oder als Aushang. Allgemeine Hinweise wie „Wir stellen ein" ohne konkrete Stelle fallen laut WKO nicht darunter.
Was genau im Inserat stehen muss
| Pflicht | Beispiel |
|---|---|
| Betrag | € 2.350 |
| Brutto | brutto |
| Zeiteinheit | pro Monat, pro Woche oder pro Stunde |
| Überzahlung, falls Bereitschaft besteht | „Überzahlung je nach Qualifikation möglich" |
Laut WKO ist das Mindestentgelt ohne anteilige Sonderzahlungen anzugeben, aber einschließlich bereits bekannter personenbezogener Zulagen. Schwankende Zulagen wie Trinkgelder müssen nicht hinein.
Nicht verpflichtend sind laut WKO die Angabe des Kollektivvertrags selbst und zusätzliche Einstufungskriterien wie Vordienstzeiten – außer Sie suchen gezielt eine erfahrene Person, dann sollte das Entgelt zur gesuchten Erfahrung passen.
Formulierungen für die Gehaltsangabe
Die WKO nennt unter anderem diese Muster:
- „Wir suchen … zu € … brutto monatlich."
- „Entgelt: € … brutto/Stunde, Überzahlung möglich."
- „Verhandlungsbasis: € … brutto Monatsgehalt mit Bereitschaft zur Überzahlung"
- „… gesucht; überkollektivvertragliche Entlohnung ab € … brutto."
Weitere Varianten, die sich in der Praxis bewährt haben:
- Vollzeit: „Das kollektivvertragliche Mindestgehalt beträgt € 2.350 brutto pro Monat (Vollzeit, 38,5 Std.). Abhängig von Ihrer Erfahrung bieten wir eine Überzahlung."
- Teilzeit: „Für 25 Wochenstunden beträgt das Mindestentgelt € 1.526 brutto pro Monat. Überzahlung möglich."
- Stundenlohn: „Stundenlohn laut KV: € 14,20 brutto. Wir zahlen je nach Qualifikation mehr."
- Lehrstelle: „Lehrlingseinkommen laut Kollektivvertrag im 1. Lehrjahr: € … brutto pro Monat."
- Ohne KV: „Verhandlungsbasis: € 3.000 brutto pro Monat, je nach Qualifikation mehr."
Die Beträge sind Beispiele – setzen Sie die Werte Ihres Kollektivvertrags ein.
Teilzeit, geringfügig und Lehre
Die Pflicht gilt auch für Teilzeit- und geringfügige Stellen. Bei Teilzeit können Sie das anteilige Monatsentgelt oder den Stundenlohn angeben. Bei geringfügigen Stellen bietet sich der Stundenlohn an – plus der Hinweis, dass die Stelle geringfügig ist. Wie viele Stunden das bei welcher Bezahlung ergibt, steht im Beitrag Geringfügigkeitsgrenze 2026 und 2027.
Was bei Verstößen droht
- Bewerber:innen können aus einem Verstoß keine individuellen Ansprüche ableiten.
- Stellenwerber:innen oder die Gleichbehandlungsanwaltschaft können eine Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde machen.
- Beim ersten Verstoß gibt es eine Verwarnung.
- Bei weiteren Verstößen droht laut WKO eine Verwaltungsstrafe bis 360 Euro.
Die Strafe ist überschaubar – der größere Schaden ist meist ein anderer: Inserate ohne Gehalt bekommen spürbar weniger Aufmerksamkeit, weil viele Bewerber:innen sie gar nicht erst öffnen.
Warum ein klares Gehalt mehr Bewerbungen bringt
Bewerber:innen vergleichen. Wer am Handy zwischen zwanzig ähnlichen Stellen wählt, klickt zuerst auf die, bei denen klar ist, was man verdient. Ein ehrlicher Betrag plus „Überzahlung möglich" ist deshalb nicht nur Pflicht, sondern auch gutes Recruiting. Noch besser wirkt es, wenn Sie zusätzlich nennen, was Ihre Stelle sonst bietet: fixe Arbeitszeiten, Essenszuschuss, Fahrtkostenzuschuss, Weiterbildung.
Häufige Fehler
- „Gehalt nach Vereinbarung" ohne Betrag – nicht zulässig.
- Jahresgehalt ohne Hinweis auf Brutto und Sonderzahlungen – sorgt für Verwirrung.
- Falscher Kollektivvertrag oder veraltete Werte aus dem Vorjahr – prüfen Sie die aktuelle KV-Tabelle.
- „Überzahlung möglich", obwohl Sie nie überzahlen – kann laut WKO zu Forderungen führen.
- Gehalt nur im PDF-Anhang – gehört in den Text der Anzeige.
Gehaltsangabe auf einfacharbeit.at
Auf einfacharbeit.at hat jedes Inserat eigene Felder für das Gehalt und einen Freitext wie „zzgl. Überzahlung je nach Qualifikation". Das Gehalt erscheint gut sichtbar auf der Jobseite und wird an die Google-Jobsuche übergeben (warum das zählt, erklärt Google for Jobs). So inserieren Sie kostenlos – oder Sie lassen uns das Inserat übernehmen, dann achten wir auf die Pflichtangaben. Was sonst noch in eine Stellenanzeige gehört, steht im Beitrag Stellenanzeige schreiben.
Häufige Fragen
Ist die Gehaltsangabe im Stelleninserat in Österreich Pflicht?
Ja. Nach § 9 Abs. 2 Gleichbehandlungsgesetz müssen Arbeitgeber und private Arbeitsvermittler im Inserat das für die Stelle geltende Mindestentgelt laut Kollektivvertrag oder Gesetz angeben und auf eine Überzahlungsbereitschaft hinweisen, wenn es eine gibt.
Muss ich den Kollektivvertrag im Inserat nennen?
Nein, die Angabe des Kollektivvertrags ist laut WKO nicht zwingend. Viele Betriebe nennen ihn trotzdem, weil es Transparenz schafft.
Gilt die Pflicht auch für Teilzeit und geringfügige Stellen?
Ja. Auch bei Teilzeit- und geringfügigen Stellen ist das Mindestentgelt anzugeben, zum Beispiel als Stundenlohn.
Was muss ich angeben, wenn es keinen Kollektivvertrag gibt?
Dann nennen Sie das Entgelt, das als Grundlage für die Gehaltsverhandlung dienen soll – zum Beispiel „Verhandlungsbasis € … brutto monatlich".
Was droht, wenn die Gehaltsangabe fehlt?
Die Bezirksverwaltungsbehörde kann auf Antrag von Stellenwerber:innen oder der Gleichbehandlungsanwaltschaft beim ersten Verstoß verwarnen. Bei weiteren Verstößen droht laut WKO eine Verwaltungsstrafe bis 360 Euro. Individuelle Ansprüche können Bewerber:innen aus dem Verstoß nicht ableiten.
Was passiert, wenn ich „Überzahlung möglich" schreibe und dann nicht überzahle?
Laut WKO kann das zu Forderungen auf die Differenz führen, etwa wenn Bewerber:innen nachweisen, dass sie wegen Geschlecht oder Alter schlechter behandelt wurden. Schreiben Sie Überzahlung also nur, wenn Sie sie auch wirklich in Betracht ziehen.
Quellen

Anto „Toni“ Matijevic
Arbeitsvermittler und Gründer von einfacharbeit.at, Aschbach-Markt (Mostviertel)
Toni bringt Betriebe und Bewerber:innen in Österreich zusammen und vermittelt auch selbst. Hinter einfacharbeit.at steht er persönlich.
Passende Jobs
Alle Jobs
Zahntechnikermeister (m/w/d) – Gewerberechtlicher Geschäftsführer | Teilzeit (20 Std./Woche)
Artamed GmbHMetallbearbeiter (m/w/d)
Oberhofer Schlosserei & Kunstschmiede e.U.Montagemitarbeiter (m/w/d)
Oberhofer Schlosserei & Kunstschmiede e.U.Sie suchen Personal?
Inserieren Sie kostenlos auf einfacharbeit.at – oder lassen Sie uns das für Sie erledigen.
Ähnliche Artikel

Personalvermittlung oder Personalleasing? Der Unterschied für Betriebe in Österreich
Vermitteln lassen oder überlassen lassen? Wer Arbeitgeber ist, wer für den Lohn haftet und wann sich welcher Weg für Ihren Betrieb lohnt.

Google for Jobs: So erscheint Ihre Stellenanzeige in der Google-Jobsuche
Bei Google kann man nicht direkt inserieren – trotzdem landen Stellen in der Google-Jobsuche. Wie das funktioniert und was kleine Betriebe tun können.

Was kostet eine Stellenanzeige in Österreich? Preise 2026 im Überblick
Von 0 bis über 4.000 Euro: Was eine Stellenanzeige in Österreich 2026 kostet – online, in Print und mit Personalberatung – und wo Sie kostenlos inserieren.