Personalvermittlung oder Personalleasing? Der Unterschied für Betriebe in Österreich
Vermitteln lassen oder überlassen lassen? Wer Arbeitgeber ist, wer für den Lohn haftet und wann sich welcher Weg für Ihren Betrieb lohnt.
Anto Matijevic · Veröffentlicht am · 5 Min. Lesezeit

Eine Stelle ist offen, die Zeit drängt, und eine Agentur bietet Hilfe an. Dann taucht schnell die Frage auf: Soll sie uns jemanden vermitteln oder überlassen? Die beiden Wege klingen ähnlich, sind rechtlich aber grundverschieden. Hier lesen Sie, was den Unterschied ausmacht, was er für Kosten und Haftung bedeutet und welcher Weg zu welcher Stelle passt. Alles Rechtliche ist eine Einschätzung, keine Rechtsberatung.
Der Unterschied auf einen Blick
| Personalvermittlung | Personalleasing (Arbeitskräfteüberlassung) | |
|---|---|---|
| Arbeitgeber | Ihr Betrieb | der Überlasser |
| Dienstvertrag | zwischen Ihnen und der Person | zwischen Überlasser und Person |
| Lohn und Anmeldung | Sie | der Überlasser |
| Kosten | einmaliges Honorar | laufender Stundensatz |
| Haftung für den Lohn | Sie als Arbeitgeber | Überlasser, Sie als Bürge (§ 14 AÜG) |
| Kollektivvertrag | Ihr KV | KV Arbeitskräfteüberlassung plus KV-Entgelt Ihres Betriebs (§ 10 AÜG) |
| Typischer Einsatz | Dauerstellen, Fach- und Führungskräfte | Auftragsspitzen, Saison, Vertretung |
Personalvermittlung: Sie stellen selbst an
Bei der Personalvermittlung sucht eine Agentur passende Kandidat:innen, stellt sie Ihnen vor und tritt danach zur Seite. Den Dienstvertrag schließen Sie selbst ab. Ab dem ersten Tag sind Sie Arbeitgeber, mit allem, was dazugehört: Anmeldung bei der ÖGK, Dienstzettel, Lohnverrechnung, Probezeit.
Wer darf vermitteln? Laut § 4 Arbeitsmarktförderungsgesetz (AMFG) unter anderem das AMS, Interessenvertretungen, gemeinnützige Einrichtungen und Inhaber des Gewerbes Arbeitsvermittlung. Unternehmensberater dürfen nur Führungskräfte vermitteln.
Wer zahlt? Der Betrieb. Gewerbliche Vermittler müssen laut § 5 AMFG für Arbeitsuchende unentgeltlich arbeiten, Ausnahmen gibt es nur für Künstler und Sportler. Verlangt eine Agentur von Bewerber:innen Geld, ist das ein Warnsignal.
Was kostet es? Üblich ist ein Erfolgshonorar, meist ein Prozentsatz des Jahresgehalts. Bei der Direktansprache für schwer besetzbare Stellen (Headhunting) kommt manchmal ein Vorschuss dazu. Wie Headhunter vorgehen, beschreibt unser Beitrag Wie Headhunter wirklich arbeiten.
Kostenlos vermittelt das AMS. Wie Sie dort eine Stelle melden, steht in Stelle beim AMS melden.
Personalleasing: Die Person bleibt beim Überlasser
Beim Personalleasing, im Gesetz Arbeitskräfteüberlassung, stellt ein Überlasser Ihnen Arbeitskräfte zur Verfügung. Das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) nennt Ihren Betrieb Beschäftiger: Sie setzen die Person für betriebseigene Aufgaben ein und geben die Arbeitsanweisungen. Arbeitgeber bleibt aber der Überlasser. Er zahlt den Lohn, meldet bei der Sozialversicherung an und verrechnet Ihnen einen Stundensatz.
Was die Leasing-Kraft verdienen muss: Der Kollektivvertrag für die Arbeitskräfteüberlassung sieht ab 1.1.2026 folgende Mindeststundenlöhne vor:
| Beschäftigungsgruppe | Mindestlohn pro Stunde 2026 |
|---|---|
| A Ungelernte (1. Betriebsjahr) | 13,90 € |
| B Angelernte | 13,90 € |
| C Qualifizierte Arbeitnehmer | 15,62 € |
| D Facharbeiter | 17,50 € |
| E Qualifizierte Facharbeiter | 20,14 € |
| F Techniker | 24,82 € |
Quelle: WKO, KV-Abschluss Arbeitskräfteüberlassung, gültig ab 1.1.2026. Für 2027 ist eine Erhöhung um 2,0 Prozent vereinbart.
Wichtig für Sie: Während der Überlassung zählt laut § 10 AÜG zusätzlich das kollektivvertragliche Entgelt, das in Ihrem Betrieb für vergleichbare Arbeitnehmer:innen gilt. Eine Leasing-Kraft in einem Metallbetrieb kostet also mindestens so viel wie der Metall-KV vorsieht. Dazu kommen Aufschlag und Gewinn des Überlassers. Einen Überblick über die KV-Löhne 2026 gibt der Beitrag Mindestlohn Österreich 2026.
Die Haftungsfalle: Sie bürgen für den Lohn
Laut § 14 AÜG haftet der Beschäftiger als Bürge für die Entgeltansprüche der überlassenen Arbeitskraft aus der Tätigkeit in seinem Betrieb. Das umfasst auch die Beiträge zur Sozialversicherung. Haben Sie das vereinbarte Entgelt bereits an den Überlasser bezahlt, haften Sie laut WKO-Merkblatt nur mehr als Ausfallsbürge. Zahlt ein unseriöser Überlasser den Lohn nicht, kann die Rechnung trotzdem bei Ihnen landen.
So schützen Sie sich:
- Gewerbeberechtigung des Überlassers prüfen (Gewerbeinformationssystem Austria, GISA).
- Auf schriftlichen Vertrag mit klarer Einstufung der Arbeitskräfte bestehen.
- Auffällig billige Stundensätze hinterfragen. Liegen sie kaum über dem KV-Lohn plus Lohnnebenkosten, geht die Rechnung nicht auf.
- Rechnungen pünktlich zahlen und Zahlungen dokumentieren.
Übernahme der Leasing-Kraft
Oft passt die Leasing-Kraft so gut, dass Sie sie fix anstellen möchten. Vereinbarungen, die die Arbeitskraft nach Ende ihres Vertrags mit dem Überlasser in ihrer Erwerbstätigkeit beschränken, sind laut § 11 AÜG unzulässig. Die Person darf also zu Ihnen wechseln. Was Ihr Betrieb dem Überlasser in diesem Fall schuldet, regelt der Überlassungsvertrag. Lesen Sie diese Klausel, bevor Sie unterschreiben.
Was passt zu welcher Stelle?
Personalvermittlung passt, wenn Sie eine Dauerstelle besetzen, die Person ins Team wachsen soll und Sie selbst Arbeitgeber sein wollen. Bei Fach- und Führungskräften, die nicht aktiv suchen, bringt eine gezielte Suche oft mehr als ein Inserat.
Personalleasing passt, wenn Sie kurzfristig Kapazität brauchen, etwa für Auftragsspitzen, Saison oder Krankenstandsvertretungen, und das Risiko einer eigenen Anstellung nicht tragen wollen.
Selbst suchen passt, wenn die Stelle für viele Menschen interessant ist: Produktion, Lager, Handel, Gastronomie, Reinigung. Dann reicht oft ein gutes Inserat. Auf einfacharbeit.at können Sie kostenlos inserieren oder uns das Inserat übernehmen lassen. Was Inserate anderswo kosten, zeigt Was kostet eine Stellenanzeige?.
Rechenbeispiel: Wann kippt die Rechnung?
Ein Leasing-Stundensatz enthält Lohn, Lohnnebenkosten, Ausfallzeiten und den Aufschlag des Überlassers. Ein Vermittlungshonorar zahlen Sie dagegen einmal. Je länger Sie jemanden brauchen, desto eher lohnt sich deshalb die eigene Anstellung. Rechnen Sie vor der Entscheidung: Stundensatz mal geplante Stunden im Jahr, verglichen mit dem eigenen Bruttolohn plus Lohnnebenkosten plus einmaligem Honorar oder Inseratkosten.
Personal im Mostviertel und in Niederösterreich
einfacharbeit.at sitzt in Aschbach-Markt und bietet neben dem kostenlosen Portal auch Headhunting für schwer besetzbare Stellen. Wege zu neuem Personal finden Sie auf Mitarbeiter finden, für Fertigungsbetriebe auf Personal finden in der Produktion und für die Region auf Personal finden im Mostviertel. Aktuelle Stellen zeigen Jobs in Niederösterreich und die Branche Produktion und Fertigung.
Allgemeine Information, Stand Oktober 2026, ohne Gewähr. Verbindlich sind Gesetz und Kollektivvertrag. Bei konkreten Verträgen hilft Ihre Wirtschaftskammer.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Personalvermittlung und Personalleasing?
Bei der Vermittlung entsteht ein Dienstverhältnis direkt zwischen Ihrem Betrieb und der neuen Arbeitskraft. Beim Leasing ist der Überlasser Arbeitgeber, Ihr Betrieb ist Beschäftiger und setzt die Person für eigene Aufgaben ein.
Wer zahlt bei der Personalvermittlung?
Der Betrieb. Gewerbliche Arbeitsvermittler müssen laut § 5 Arbeitsmarktförderungsgesetz für Arbeitsuchende unentgeltlich vermitteln. Ausnahmen gibt es nur für Künstler und Sportler.
Was verdienen Leasing-Arbeitskräfte 2026?
Der Kollektivvertrag Arbeitskräfteüberlassung sieht ab 1.1.2026 mindestens 13,90 Euro pro Stunde vor, für Facharbeiter 17,50 Euro. Während der Überlassung ist zusätzlich das KV-Entgelt maßgeblich, das in Ihrem Betrieb für vergleichbare Tätigkeiten gilt (§ 10 AÜG).
Haftet mein Betrieb für den Lohn einer Leasing-Kraft?
Ja, als Bürge. Laut § 14 AÜG haftet der Beschäftiger für die Entgeltansprüche der überlassenen Arbeitskraft aus der Tätigkeit in seinem Betrieb, einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge. Wählen Sie deshalb einen seriösen Überlasser.
Darf ich eine Leasing-Kraft später selbst anstellen?
Vereinbarungen, die die Arbeitskraft nach Ende des Vertrags mit dem Überlasser in ihrer Erwerbstätigkeit beschränken, sind laut § 11 AÜG unzulässig. Was Ihr Betrieb dem Überlasser bei einer Übernahme schuldet, regelt Ihr Überlassungsvertrag. Lesen Sie die Klausel vor der Unterschrift.
Quellen

Anto „Toni“ Matijevic
Arbeitsvermittler und Gründer von einfacharbeit.at, Aschbach-Markt (Mostviertel)
Toni bringt Betriebe und Bewerber:innen in Österreich zusammen und vermittelt auch selbst. Hinter einfacharbeit.at steht er persönlich.
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