Stellenanzeige kostenlos schalten – in ganz Österreich

Eine Stellenanzeige kostenlos schalten – ohne Probeabo, ohne Paket, ohne „ab dem zweiten Inserat kostenpflichtig". Auf einfacharbeit.at erstellen Arbeitgeber ihre Anzeige selbst oder lassen sie von uns erstellen. Beides kostet nichts. Hier lesen Sie, was in eine Stellenanzeige gehört, welche Angaben in Österreich Pflicht sind und wie Sie in wenigen Schritten online gehen.

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Stellenanzeige kostenlos schalten in 4 Schritten

  1. Konto anlegen: Kostenlos registrieren und Firmenprofil ausfüllen.
  2. Anzeige schreiben: Jobtitel, Ort, Arbeitszeit, Gehalt, Aufgaben, Anforderungen, Angebot.
  3. Online stellen: Die Anzeige erscheint sofort in der Jobsuche, auf der Ortsseite und in der Branche.
  4. Bewerbungen lesen: Bewerbungen kommen per E-Mail und gesammelt in Ihr Dashboard.

Wer keine Zeit hat, überspringt alle vier Schritte: Formular ausfüllen, wir rufen zurück und erledigen den Rest.

Was eine gute Stellenanzeige enthält

Eine kostenlose Stellenanzeige muss nicht schlechter sein als eine teure. Entscheidend ist der Inhalt. Diese Bausteine haben sich bewährt:

BausteinWorauf es ankommt
JobtitelDer Begriff, nach dem Bewerber:innen suchen, plus „(m/w/d)" oder Doppelpunkt-Form
ArbeitsortOrt und, wenn wichtig, Erreichbarkeit (Öffis, Parkplatz)
ArbeitszeitVollzeit, Teilzeit (Stunden), Schicht, geringfügig
Aufgaben3–5 konkrete Tätigkeiten statt allgemeiner Floskeln
AnforderungenWas wirklich nötig ist – und was man bei Ihnen lernen kann
GehaltMindestentgelt laut KV mit Zeiteinheit, ggf. Überzahlung
AngebotWas Ihren Betrieb ausmacht: Team, Zeiten, Weiterbildung, Benefits
KontaktAnsprechperson mit Namen – das senkt die Hemmschwelle

Pflichtangaben in Österreich: Gehalt und Gleichbehandlung

In einer Stellenanzeige in Österreich sind zwei Dinge rechtlich vorgeschrieben (Einschätzung, keine Rechtsberatung):

1. Das Mindestentgelt. Nach § 9 Abs. 2 Gleichbehandlungsgesetz müssen Arbeitgeber und private Arbeitsvermittler das für den Arbeitsplatz geltende Mindestentgelt laut Kollektivvertrag oder Gesetz angeben – mit Betrag und Zeiteinheit (Stunde, Woche oder Monat). Sind Sie bereit, mehr zu zahlen, muss auch das im Inserat stehen. Die WKO nennt dazu Formulierungen wie „Entgelt: € … brutto/Stunde, Überzahlung möglich". Gibt es für Ihre Branche keinen Kollektivvertrag, nennen Sie das Entgelt, das Grundlage der Gehaltsverhandlung sein soll. Die Pflicht gilt auch für Teilzeit- und geringfügige Stellen.

2. Keine Diskriminierung. Die Stelle muss für alle Geschlechter ausgeschrieben sein, außer ein bestimmtes Geschlecht ist für die Tätigkeit unverzichtbar. Ebenso unzulässig sind Formulierungen, die nach Alter, ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung ausschließen. „Junges, dynamisches Team" klingt harmlos, kann aber als altersdiskriminierend gewertet werden.

Unser Anzeigen-Formular hat eigene Felder für Gehalt, Gehaltszeitraum und einen Freitext wie „zzgl. Überzahlung je nach Qualifikation". So ist die Pflichtangabe sauber und gut lesbar.

Kostenlose Stellenanzeige oder Bezahl-Inserat?

Bezahlte Jobbörsen bieten oft mehr Reichweite in bestimmten Zielgruppen, etwa für Akademiker:innen in Wien. Für viele Stellen in Handwerk, Produktion, Handel, Gastronomie und Pflege ist dagegen entscheidend, lokal gefunden zu werden – über Google, über Ortsseiten und über Empfehlungen. Genau darauf ist einfacharbeit.at ausgerichtet:

  • Jede Anzeige ist für die Google-Jobsuche aufbereitet (strukturierte JobPosting-Daten).
  • Jede Anzeige erscheint auf der passenden Ortsseite, etwa Jobs in Amstetten, und auf der Seite des Bundeslands.
  • Jede Anzeige hat Teilen-Buttons mit Vorschaubild für WhatsApp, Facebook und LinkedIn.

Der Vorteil einer kostenlosen Anzeige: Sie können sie zusätzlich zu allen anderen Kanälen schalten, ohne das Budget zu belasten. Welche weiteren Gratis-Möglichkeiten es gibt, lesen Sie im Überblick Kostenlose Jobbörsen in Österreich.

Häufige Fehler in Stellenanzeigen

  • Fantasie-Jobtitel: „Logistik-Held:in" findet niemand. „Lagermitarbeiter:in" schon.
  • Fehlendes Gehalt: Rechtlich problematisch und ein Grund, warum viele gar nicht erst klicken.
  • Wunschliste statt Anforderungen: Zehn Muss-Kriterien schrecken auch gute Leute ab.
  • Kein Ansprechpartner: Ein Name und eine Telefonnummer bringen bei kleinen Betrieben spürbar mehr Rückmeldungen.
  • Zu kompliziert bewerben: Wer zuerst ein Konto anlegen und fünf Dokumente hochladen muss, springt ab.

Kostenlos – auch im Mostviertel und in ganz Niederösterreich

einfacharbeit.at sitzt in Aschbach-Markt im Bezirk Amstetten. Wir kennen die Betriebe in der Region und wissen, wie schwer es gerade kleine Unternehmen haben, Personal zu finden. Mehr dazu auf Personal finden im Mostviertel und Job inserieren.

Häufige Fragen

Ist die Stellenanzeige auf einfacharbeit.at wirklich kostenlos?

Ja. Es gibt keine Inseratspreise, keine Pakete und keinen Vertrag. Sie können beliebig viele Anzeigen schalten.

Welche Angaben sind in einer Stellenanzeige in Österreich Pflicht?

Die Anzeige muss geschlechtsneutral formuliert sein und das Mindestentgelt laut Kollektivvertrag (oder Gesetz) nennen, inklusive Hinweis auf eine Überzahlungsbereitschaft, falls es eine gibt. Zudem darf sie niemanden wegen Alter, Herkunft, Religion, Behinderung oder sexueller Orientierung ausschließen.

Was passiert, wenn das Gehalt im Inserat fehlt?

Fehlt die Entgeltangabe, kann die Bezirksverwaltungsbehörde auf Antrag (etwa der Gleichbehandlungsanwaltschaft oder von Stellenwerber:innen) beim ersten Mal verwarnen, bei weiteren Verstößen droht laut WKO eine Verwaltungsstrafe bis 360 Euro.

Kann ich meine Stellenanzeige kostenlos erstellen lassen?

Ja. Mit dem Service Wir inserieren für Sie schicken Sie uns Aushang, Foto oder PDF. Wir formulieren die Anzeige, stellen sie online und schicken Ihnen danach den Zugang zu Ihrem Firmenkonto.

Wo kann ich sonst noch kostenlos inserieren?

Kostenlos sind unter anderem der eJob-Room des AMS, die Lehrstellenbörse von AMS und WKO sowie – mit Einschränkungen – einzelne Gratis-Anzeigen bei Indeed oder LinkedIn. Einen Überblick gibt unser Beitrag Kostenlose Jobbörsen in Österreich.

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