Aushilfe finden – geringfügig, Wochenende, Saison und kurzfristig

Samstagsverkauf, Fest im Gasthaus, Inventur im Lager, Erntezeit: Wer kurzfristig eine Aushilfe finden muss, braucht vor allem Reichweite im Ort und eine Anzeige, die in zehn Sekunden alles sagt. Auf einfacharbeit.at inserieren Sie Aushilfsstellen kostenlos – und teilen sie mit einem Klick per WhatsApp.

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Aushilfe finden: die schnellste Anzeige der Welt

Aushilfsstellen haben eine Besonderheit: Es geht um wenige Stunden, oft kurzfristig – und die passenden Leute sind meist schon in Ihrer Nähe. Die Anzeige muss deshalb nicht lang sein, aber vollständig:

Aushilfe im Verkauf (m/w/d) – Samstag 8–13 Uhr, geringfügig Bäckerei [Name] in [Ort], ab sofort. € [Betrag laut KV] brutto/Stunde, Überzahlung möglich. Einfach vorbeikommen oder anrufen: [Name], [Nummer].

Wann, wo, was, wie viel, wie melden – fertig. Weitere Vorlagen für Aushang und Social Media finden Sie in Stellenanzeige schreiben.

Typische Aushilfsstellen

BereichBeispiele
HandelSamstagsaushilfe, Regalbetreuung, Kassa, Inventur
GastronomieFeste, Hochzeiten, Wochenenddienste, Abwasch
Bäckerei und LebensmittelVerkauf am Wochenende, Produktion in Spitzenzeiten
Lager und LogistikKommissionieren, Zustellung, Saisonspitzen
LandwirtschaftErnte, Hofladen, Buschenschank
BüroUrlaubsvertretung, Ablage, Telefon

Geringfügig, Teilzeit oder befristet?

  • Geringfügig: Das Entgelt bleibt im Monat unter der Geringfügigkeitsgrenze. Die Aushilfe ist dann nur unfallversichert; Zuschläge zählen zum Entgelt.
  • Teilzeit: Für regelmäßige Einsätze über der Grenze.
  • Befristet: Für Saison, Inventur oder Urlaubsvertretung – das Dienstverhältnis endet automatisch mit Fristablauf.

In allen Fällen gilt: Anmeldung bei der ÖGK vor Arbeitsbeginn, Mindestlohn laut Kollektivvertrag, Urlaub und Sonderzahlungen anteilig. Einschätzung, keine Rechtsberatung.

Wo Aushilfen am schnellsten gefunden werden

  1. WhatsApp-Status von Ihnen und Ihrem Team – meist der schnellste Weg.
  2. Kostenlose Anzeige auf einfacharbeit.at mit eigener Jobseite zum Teilen – so geht's.
  3. Lokale Facebook-Gruppen und die Gemeinde.
  4. Aushang im Betrieb und beim Nahversorger.
  5. AMS für längerfristige Aushilfen.

Alle Gratis-Kanäle im Vergleich: Kostenlose Jobbörsen in Österreich.

Checkliste für Ihre Aushilfs-Anzeige

  • Tätigkeit in einem Satz
  • Tage und Uhrzeiten, Zeitraum (einmalig, regelmäßig, Saison)
  • Geringfügig, Teilzeit oder befristet
  • Stundenlohn laut Kollektivvertrag, Überzahlung möglich?
  • Ansprechperson mit Telefon oder WhatsApp
  • Hinweis, ob Schüler:innen oder Studierende willkommen sind

Häufige Fehler bei Aushilfs-Inseraten

„Aushilfe gesucht" ohne Zeiten: Studierende, Pensionist:innen und Eltern brauchen klare Zeitfenster, um zuzusagen.

Kein Lohn: Auch bei Aushilfen ist die Gehaltsangabe Pflicht – und gerade hier vergleichen Bewerber:innen genau.

Anmeldung vergessen: Auch eine Aushilfe für einen einzigen Tag muss vor Arbeitsbeginn bei der ÖGK angemeldet werden.

Keine Einschulung: Ein kurzer Rundgang und eine Ansprechperson am ersten Tag sorgen dafür, dass die Aushilfe wiederkommt.

Aus Aushilfen werden Mitarbeiter:innen

Viele Betriebe finden ihre späteren Fixkräfte unter den Aushilfen. Wer sich am Samstag bewährt, ist vielleicht die richtige Person für die nächste Teilzeitstelle. Halten Sie Kontakt, auch wenn der Einsatz vorbei ist.

Keine Zeit? Wir inserieren für Sie

Schicken Sie uns die Eckdaten per WhatsApp an +43 677 62755419 oder über Inserieren lassen. Wir stellen die Stelle kostenlos online. Mehr Wege zu neuem Personal: Mitarbeiter finden.

Häufige Fragen

Wie finde ich kurzfristig eine Aushilfe?

Anzeige kostenlos online stellen, den Link im WhatsApp-Status von Ihnen und Ihrem Team teilen, in lokalen Facebook-Gruppen posten und einen Aushang im Betrieb machen. Bei Aushilfen kommt die schnellste Rückmeldung fast immer aus dem direkten Umfeld.

Muss ich eine Aushilfe bei der Sozialversicherung anmelden?

Ja. Auch geringfügig oder kurzfristig Beschäftigte müssen vor Arbeitsbeginn bei der ÖGK angemeldet werden. Für geringfügige Beschäftigung gilt die monatliche Geringfügigkeitsgrenze.

Muss ich bei einer Aushilfsstelle das Gehalt angeben?

Ja. Auch bei Aushilfs-, Teilzeit- und geringfügigen Stellen muss das Mindestentgelt laut Kollektivvertrag mit Zeiteinheit im Inserat stehen – meist als Stundenlohn.

Dürfen Schüler:innen bei mir aushelfen?

Für Jugendliche unter 18 gelten besondere Schutzvorschriften, etwa zu Arbeitszeiten, Ruhezeiten und verbotenen Tätigkeiten. Prüfen Sie die Regeln des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes, bevor Sie Schüler:innen einsetzen.

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