Arbeitsrecht
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Geringfügigkeitsgrenze 2026 und 2027: Wie viel darf ich geringfügig verdienen?

551,10 Euro im Monat – und 2027 bleibt es dabei. Was die Geringfügigkeitsgrenze für Nebenjob, AMS-Bezug, Steuer und Arbeitgeber bedeutet.

Anto Matijevic · Veröffentlicht am · 5 Min. Lesezeit

Geringfügigkeitsgrenze 2026 und 2027: Wie viel darf ich geringfügig verdienen?

Ein Samstagsjob im Handel, ein paar Stunden im Gasthaus, Aushilfe im Lager: Viele Menschen in Österreich arbeiten geringfügig. Entscheidend ist dabei eine Zahl – die Geringfügigkeitsgrenze. Hier erfahren Sie, wie hoch sie 2026 ist, was 2027 gilt und was Sie als Arbeitnehmer:in oder Arbeitgeber wissen sollten.

Geringfügigkeitsgrenze 2026: 551,10 Euro im Monat

Die Geringfügigkeitsgrenze 2026 beträgt 551,10 Euro brutto pro Monat. Sie wurde gegenüber 2025 nicht angehoben. Wer in einem Monat nicht mehr als diesen Betrag verdient, ist geringfügig beschäftigt.

Wichtig dabei:

  • Nur der Monat zählt. Eine tägliche Geringfügigkeitsgrenze gibt es nicht mehr.
  • Sonderzahlungen zählen nicht mit. Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden bei der Prüfung der Grenze nicht eingerechnet.
  • Brutto ist entscheidend. Gemeint ist das Bruttoentgelt, nicht das, was am Konto landet.

Geringfügigkeitsgrenze 2027: eingefroren bei 551,10 Euro

Normalerweise wird die Grenze jedes Jahr angepasst. Für 2027 ist das ausgesetzt: Die Geringfügigkeitsgrenze 2027 bleibt bei 551,10 Euro im Monat. Grundlage ist das Budgetbegleitgesetz 2027–2028.

Für Arbeitgeber ändert sich trotzdem etwas: Die pauschale Dienstgeberabgabe steigt ab 1. Jänner 2027 von 19,4 auf 23 Prozent. Sie fällt an, wenn die Summe der Entgelte aller geringfügig Beschäftigten bei einem Arbeitgeber im Monat das Eineinhalbfache der Grenze übersteigt – also mehr als 826,65 Euro. Laut den bisher veröffentlichten Informationen gilt der höhere Satz für 2027 bis 2029, ab 2030 sind 21 Prozent vorgesehen.

Wert202520262027
Geringfügigkeitsgrenze pro Monat551,10 €551,10 €551,10 €
Grenze für Dienstgeberabgabe (1,5-fach)826,65 €826,65 €826,65 €
Dienstgeberabgabe19,4 %19,4 %23 %

Stand: Oktober 2026. Die Werte für 2027 beruhen auf dem kundgemachten Budgetbegleitgesetz; verbindlich sind die Werte der Sozialversicherung.

Wie viele Stunden darf ich geringfügig arbeiten?

Eine Stundengrenze gibt es nicht – es zählt nur das Geld. Wie viele Stunden möglich sind, hängt vom Stundenlohn ab. Als grobe Orientierung (Monat mit rund 4,33 Wochen):

Bruttostundenlohnmax. Stunden pro Monatca. Stunden pro Woche
12 €4510,5
14 €399
16 €348
18 €307

Achtung bei Zuschlägen: Überstunden-, Nacht- oder Sonntagszuschläge zählen zum Entgelt. Ein Monat mit Extra-Schichten kann die Grenze sprengen – dann sind Sie in diesem Monat voll versichert.

Was bedeutet „geringfügig" für die Versicherung?

Unter der Grenze sind Sie nur unfallversichert. Den Beitrag zahlt der Arbeitgeber, Sie selbst zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge. Kranken- und pensionsversichert sind Sie durch den Job nicht.

Freiwillige Selbstversicherung: Sie können sich bei der ÖGK freiwillig kranken- und pensionsversichern. Der Beitrag dafür beträgt 2026 laut den veröffentlichten Sozialversicherungswerten 83,49 Euro im Monat. Das lohnt sich besonders, wenn Sie sonst nicht versichert wären oder Pensionszeiten sammeln möchten.

Über der Grenze – etwa durch mehrere Jobs – werden Sie voll versichert (siehe unten).

Mehrere geringfügige Jobs oder Hauptjob plus Nebenjob

  • Zwei oder mehr geringfügige Jobs: Liegen sie zusammen über 551,10 Euro im Monat, sind Sie kranken- und pensionsversichert. Die Beiträge schreibt Ihnen die ÖGK im Nachhinein vor – legen Sie dafür etwas zur Seite.
  • Vollzeit- oder Teilzeitjob plus geringfügiger Nebenjob: Auch hier fallen für den Nebenjob Beiträge an, die nachträglich vorgeschrieben werden.
  • Steuer: Geringfügiges Einkommen allein bleibt meist unter der Einkommensteuergrenze. Mit einem Hauptjob dazu müssen Sie in der Regel eine Arbeitnehmerveranlagung machen – dann kann Lohnsteuer nachzuzahlen sein.

Geringfügig arbeiten und Arbeitslosengeld: neue Regeln seit 2026

Bis Ende 2025 durften Bezieher:innen von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen. Seit 1. Jänner 2026 ist das grundsätzlich nicht mehr möglich. Laut Arbeiterkammer gibt es nur wenige Ausnahmen, etwa:

  • die geringfügige Beschäftigung bestand bereits mindestens 26 Wochen vor Beginn der Arbeitslosigkeit,
  • Personen ab 50 Jahren oder mit Behinderung nach mindestens 365 Tagen Leistungsbezug,
  • Langzeitarbeitslose, befristet für höchstens 26 Wochen,
  • Teilnahme an einer längeren AMS-Schulung (mehr als 4 Monate und mehr als 25 Wochenstunden).

Die Regeln sind im Detail kompliziert. Fragen Sie beim AMS nach, bevor Sie einen geringfügigen Job annehmen – sonst riskieren Sie Ihren Leistungsanspruch.

Ihre Rechte als geringfügig Beschäftigte:r

Geringfügig heißt nicht „mit weniger Rechten". Grundsätzlich gelten dieselben arbeitsrechtlichen Regeln wie für alle anderen:

  • Mindestlohn laut Kollektivvertrag, anteilig für Ihre Stunden,
  • Urlaub im selben Ausmaß (anteilig zu Ihren Arbeitstagen),
  • Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld), wenn der Kollektivvertrag sie vorsieht,
  • Entgeltfortzahlung im Krankenstand,
  • Kündigungsfristen – mehr dazu im Beitrag zu den Kündigungsfristen,
  • einen Dienstzettel mit den wichtigsten Eckdaten.

Für Arbeitgeber: Was Sie beachten müssen

  • Anmeldung vor Arbeitsbeginn bei der ÖGK (über ELDA), wie bei allen Beschäftigten.
  • Unfallversicherungsbeitrag zahlen Sie immer.
  • Dienstgeberabgabe, sobald die Summe aller geringfügigen Entgelte im Monat über 826,65 Euro liegt – 2026 mit 19,4 Prozent, ab 2027 mit 23 Prozent.
  • Gehaltsangabe im Inserat: Auch für geringfügige Stellen müssen Sie im Inserat das Mindestentgelt laut Kollektivvertrag angeben, zum Beispiel „€ 14,20 brutto/Stunde, Überzahlung möglich".
  • Zuschläge im Blick behalten: Wer kurzfristig mehr arbeiten lässt, kann die Grenze überschreiten – dann ist die Person in diesem Monat voll versichert.

Sie suchen geringfügige Aushilfen? Auf einfacharbeit.at können Sie kostenlos inserieren – oder uns das Inserat übernehmen lassen.

Geringfügige Jobs finden

Typische geringfügige Jobs sind Samstagsjobs im Handel, Aushilfe in Gastronomie und Bäckerei, Reinigung, Regalbetreuung, Zustelldienste oder Bürohilfe. Aktuelle Stellen finden Sie in unserer Jobsuche – in der Region zum Beispiel unter Jobs im Mostviertel oder Jobs in Niederösterreich.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte geben ÖGK, AMS und Arbeiterkammer.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Geringfügigkeitsgrenze 2026?

551,10 Euro brutto pro Monat. Der Wert wurde gegenüber 2025 nicht erhöht. Eine tägliche Grenze gibt es nicht mehr, entscheidend ist nur der Monat.

Wie hoch ist die Geringfügigkeitsgrenze 2027?

Nach den Budgetmaßnahmen für 2027 bleibt die Grenze bei 551,10 Euro im Monat eingefroren. Gleichzeitig steigt die pauschale Dienstgeberabgabe für Arbeitgeber mit mehreren geringfügig Beschäftigten von 19,4 auf 23 Prozent.

Zählen Urlaubs- und Weihnachtsgeld zur Geringfügigkeitsgrenze?

Nein. Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden bei der Prüfung der monatlichen Grenze nicht mitgerechnet.

Darf ich geringfügig arbeiten, wenn ich Arbeitslosengeld beziehe?

Seit 1. Jänner 2026 grundsätzlich nicht mehr. Ausnahmen gibt es laut Arbeiterkammer etwa, wenn die geringfügige Beschäftigung schon mindestens 26 Wochen vor der Arbeitslosigkeit bestanden hat, für Menschen ab 50 oder mit Behinderung nach langem Leistungsbezug, befristet für Langzeitarbeitslose sowie während längerer AMS-Schulungen. Klären Sie das vor Arbeitsbeginn mit dem AMS.

Was passiert, wenn ich mehrere geringfügige Jobs habe?

Liegen alle Jobs zusammen über 551,10 Euro im Monat, werden Sie kranken- und pensionsversichert. Die Beiträge werden Ihnen von der ÖGK im Nachhinein vorgeschrieben. Dasselbe gilt, wenn Sie neben einer Vollzeit- oder Teilzeitstelle geringfügig arbeiten.

Habe ich als geringfügig Beschäftigte:r Anspruch auf Urlaub?

Ja. Geringfügig Beschäftigte haben grundsätzlich dieselben arbeitsrechtlichen Ansprüche wie andere Arbeitnehmer:innen – zum Beispiel Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankenstand und die Sonderzahlungen laut Kollektivvertrag.

Quellen

  1. AMS: Geringfügigkeitsgrenze
  2. Arbeiterkammer Wien: Ab 2026 geringfügiger Zuverdienst zum Arbeitslosengeld eingeschränkt
  3. Forum Verlag: Was Unternehmen bei geringfügiger Beschäftigung ab 01.01.2027 beachten müssen
  4. VIENNA.AT: 2027 steigen die Kosten für geringfügige Beschäftigung (29.09.2026)
Anto „Toni“ Matijevic

Anto „Toni“ Matijevic

Arbeitsvermittler und Gründer von einfacharbeit.at, Aschbach-Markt (Mostviertel)

Toni bringt Betriebe und Bewerber:innen in Österreich zusammen und vermittelt auch selbst. Hinter einfacharbeit.at steht er persönlich.

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