Kündigungsfristen in Österreich 2026: Arbeiter, Angestellte und Ausnahmen
6 Wochen bis 5 Monate, Quartal oder Monatsletzter, Ausnahmen für Saisonbranchen: Die Kündigungsfristen in Österreich mit Tabelle und Rechenbeispielen.
Anto Matijevic · Veröffentlicht am · 5 Min. Lesezeit

Wer kündigt oder gekündigt wird, hat sofort eine Frage: Wann ist mein letzter Arbeitstag? Die Kündigungsfristen in Österreich hängen davon ab, wer kündigt, wie lange das Dienstverhältnis schon besteht und welcher Kündigungstermin gilt. Hier finden Sie die Regeln für 2026 mit Tabelle, Rechenbeispielen und den wichtigsten Ausnahmen.
Frist und Termin: zwei verschiedene Dinge
- Kündigungsfrist = der Zeitraum zwischen dem Zugang der Kündigung und dem Ende des Dienstverhältnisses.
- Kündigungstermin = der Tag, an dem das Dienstverhältnis enden darf (zum Beispiel Quartalsende oder Monatsletzter).
Die Frist muss vollständig eingehalten werden und das Ende muss auf einen erlaubten Termin fallen. Darum dauert es in der Praxis oft länger, als die reine Frist vermuten lässt.
Kündigungsfristen in Österreich: die Tabelle
Kündigung durch den Arbeitgeber
| Dauer des Dienstverhältnisses | Kündigungsfrist |
|---|---|
| bis zum vollendeten 2. Dienstjahr | 6 Wochen |
| ab dem vollendeten 2. Dienstjahr | 2 Monate |
| ab dem vollendeten 5. Dienstjahr | 3 Monate |
| ab dem vollendeten 15. Dienstjahr | 4 Monate |
| ab dem vollendeten 25. Dienstjahr | 5 Monate |
Kündigungstermin: grundsätzlich das Ende eines Kalendervierteljahres (31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember). Im Dienstvertrag oder Kollektivvertrag kann stattdessen vereinbart sein, dass auch zum 15. oder Letzten jedes Monats gekündigt werden darf. Das sind Mindestfristen – Verträge oder Kollektivverträge können längere vorsehen.
Kündigung durch Arbeitnehmer:innen
| Wer kündigt | Frist | Termin |
|---|---|---|
| Arbeitnehmer:in | 1 Monat | Letzter des Kalendermonats |
Die Frist kann im Vertrag auf bis zu ein halbes Jahr verlängert werden. Dann darf die Frist des Arbeitgebers aber nicht kürzer sein als die der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers.
Rechenbeispiele
Beispiel 1 – der Arbeitgeber kündigt: Eine Angestellte ist seit drei Jahren im Betrieb. Die Kündigung geht ihr am 10. März zu. Frist: 2 Monate, also bis frühestens 10. Mai. Nächster Kündigungstermin ist das Quartalsende – das Dienstverhältnis endet am 30. Juni. Ist im Vertrag der 15./Monatsletzte vereinbart, endet es bereits am 15. Mai.
Beispiel 2 – der Arbeitnehmer kündigt: Ein Arbeiter kündigt selbst, die Kündigung geht dem Arbeitgeber am 10. März zu. Frist: 1 Monat, also bis frühestens 10. April. Termin ist der Monatsletzte – letzter Tag ist der 30. April.
Beispiel 3 – kurz im Betrieb: Ein Lagermitarbeiter ist seit acht Monaten beschäftigt, der Arbeitgeber kündigt am 20. Mai. Frist: 6 Wochen, also bis frühestens 1. Juli. Nächstes Quartalsende: 30. September – außer es ist der 15./Monatsletzte vereinbart, dann der 15. Juli.
Kündigungsfristen für Arbeiter:innen seit 2021
Bis September 2021 hatten Arbeiter:innen oft sehr kurze Fristen von wenigen Tagen oder Wochen. Seit 1. Oktober 2021 gelten für sie grundsätzlich dieselben Fristen und Termine wie für Angestellte (geregelt in § 1159 ABGB, für Angestellte in § 20 Angestelltengesetz).
Ausnahme Saisonbranchen: Branchen, in denen Saisonbetriebe überwiegen, dürfen im Kollektivvertrag abweichende – meist kürzere – Fristen festlegen. Als Saisonbranche gilt laut WKO, wessen Kollektivvertrag zwischen 1. Jänner 2018 und 30. Juni 2025 abweichende Fristen mit Verweis auf § 1159 Abs. 2 ABGB festgelegt hat. Ein Beispiel ist die Bauwirtschaft: Laut Bundesinnung Bau gelten im Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe eigene, wochenbezogene Fristen und Termine.
Tipp: Schauen Sie in Ihren Kollektivvertrag. Welcher für Sie gilt, steht auf Ihrem Dienstzettel. Im Zweifel hilft die Arbeiterkammer (für Arbeitnehmer:innen) oder die Wirtschaftskammer (für Betriebe).
Sonderfälle
Probezeit
Während einer vereinbarten Probezeit kann das Dienstverhältnis von beiden Seiten jederzeit ohne Frist gelöst werden. Die Probezeit darf höchstens einen Monat dauern; bei Lehrlingen sind es drei Monate.
Befristetes Dienstverhältnis
Ein befristetes Dienstverhältnis endet automatisch mit Ablauf der Frist. Eine Kündigung davor ist nur möglich, wenn sie vereinbart wurde und die Befristung lang genug ist, dass eine Kündigungsmöglichkeit sachlich gerechtfertigt ist.
Einvernehmliche Auflösung
Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in können das Dienstverhältnis jederzeit einvernehmlich beenden – ohne Fristen und Termine. Das sollte immer schriftlich passieren. Wer einer einvernehmlichen Auflösung zustimmt, sollte vorher prüfen, was mit offenen Ansprüchen wie Resturlaub passiert.
Kündigung im Krankenstand
Eine Kündigung im Krankenstand ist grundsätzlich erlaubt. Kündigt der Arbeitgeber während des Krankenstands, läuft die Entgeltfortzahlung für die Dauer des Krankenstands weiter – auch über das Ende des Dienstverhältnisses hinaus, im Rahmen des gesetzlichen Anspruchs.
Besonderer Kündigungsschutz
Für bestimmte Gruppen gelten Schutzregeln, etwa für Schwangere, Eltern in Karenz oder Elternteilzeit, Betriebsratsmitglieder, begünstigte Behinderte sowie Präsenz- und Zivildiener. Hier ist eine Kündigung nur eingeschränkt oder mit Zustimmung eines Gerichts möglich.
Was während der Kündigungsfrist gilt
- Arbeitspflicht und Entgelt laufen weiter – außer Sie werden dienstfrei gestellt.
- Freizeit für die Jobsuche: Kündigt der Arbeitgeber, haben Arbeitnehmer:innen Anspruch auf bezahlte Freizeit zur Postensuche, in der Regel ein Fünftel der wöchentlichen Arbeitszeit pro Woche.
- Resturlaub: Er kann während der Frist verbraucht werden, wenn beide Seiten das vereinbaren. Nicht verbrauchter Urlaub wird am Ende als Urlaubsersatzleistung ausbezahlt.
- Arbeitslosengeld nach Selbstkündigung: Wer selbst kündigt, bekommt das Arbeitslosengeld in der Regel erst nach einer Wartezeit von vier Wochen. Anspruch, Höhe und Dauer erklärt unser Beitrag Arbeitslosengeld Österreich 2026.
Wenn die Kündigung nicht passt
Ist die Frist falsch berechnet, endet das Dienstverhältnis trotzdem – Sie können aber Kündigungsentschädigung verlangen. Halten Sie eine Kündigung für unfair, etwa weil sie wegen eines verpönten Motivs oder sozialwidrig ausgesprochen wurde, gibt es unter Umständen die Möglichkeit, sie beim Arbeits- und Sozialgericht anzufechten. Dafür gelten sehr kurze Fristen – wenden Sie sich sofort an die Arbeiterkammer oder Ihren Betriebsrat.
Nächster Job in Sicht?
Die Kündigungsfrist ist die beste Zeit für die Jobsuche. Aktuelle Stellen finden Sie in der Jobsuche – in der Region etwa unter Jobs im Mostviertel, Jobs in Amstetten oder Jobs in Niederösterreich. Sie arbeiten geringfügig? Dann lesen Sie auch Geringfügigkeitsgrenze 2026 und 2027.
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Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskunft geben Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer oder eine Rechtsanwältin bzw. ein Rechtsanwalt.
Häufige Fragen
Wie lange ist die Kündigungsfrist, wenn ich selbst kündige?
Grundsätzlich einen Monat, und zwar zum Letzten eines Kalendermonats. Im Dienstvertrag kann eine längere Frist von bis zu einem halben Jahr vereinbart werden – die Frist des Arbeitgebers darf dann aber nicht kürzer sein.
Gelten für Arbeiter:innen andere Kündigungsfristen als für Angestellte?
Seit 1. Oktober 2021 grundsätzlich nicht mehr. Ausgenommen sind Saisonbranchen, deren Kollektivvertrag abweichende Fristen vorsieht. Als Saisonbranche gilt laut WKO, wessen KV zwischen 1.1.2018 und 30.6.2025 mit Verweis auf § 1159 Abs. 2 ABGB abweichende Fristen festgelegt hat.
Gibt es in der Probezeit eine Kündigungsfrist?
Nein. Während einer vereinbarten Probezeit – höchstens ein Monat, bei Lehrlingen drei Monate – können beide Seiten das Dienstverhältnis jederzeit ohne Frist und ohne Angabe von Gründen beenden.
Darf mir im Krankenstand gekündigt werden?
Ja, eine Kündigung im Krankenstand ist grundsätzlich zulässig. Kündigt der Arbeitgeber während des Krankenstands, behalten Sie den Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Dauer des Krankenstands – auch über das Ende des Dienstverhältnisses hinaus, im Rahmen Ihres gesetzlichen Anspruchs.
Was passiert, wenn die Kündigungsfrist falsch berechnet wurde?
Eine fristwidrige Kündigung beendet das Dienstverhältnis trotzdem. Die betroffene Seite kann aber Kündigungsentschädigung verlangen, also das Entgelt bis zu dem Termin, zu dem richtig gekündigt worden wäre.
Muss eine Kündigung schriftlich sein?
Gesetzlich ist die Kündigung meist formfrei, Kollektivvertrag oder Dienstvertrag können aber Schriftform verlangen. Wirksam wird sie erst, wenn sie dem Empfänger zugeht. Eine schriftliche Kündigung mit Empfangsbestätigung ist immer zu empfehlen.
Quellen

Anto „Toni“ Matijevic
Arbeitsvermittler und Gründer von einfacharbeit.at, Aschbach-Markt (Mostviertel)
Toni bringt Betriebe und Bewerber:innen in Österreich zusammen und vermittelt auch selbst. Hinter einfacharbeit.at steht er persönlich.
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