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Arbeitslosengeld Österreich 2026: Anspruch, Höhe, Dauer und neue Zuverdienst-Regeln

Anspruch, Höhe, Bezugsdauer und Sperrfrist: alles Wichtige zum Arbeitslosengeld 2026 – inklusive der neuen Regel, die geringfügigen Zuverdienst fast ganz verbietet.

Anto Matijevic · Veröffentlicht am · 4 Min. Lesezeit

Arbeitslosengeld Österreich 2026: Anspruch, Höhe, Dauer und neue Zuverdienst-Regeln

Job weg, Kündigung bekommen oder selbst gegangen? Dann ist die wichtigste Frage meist: Bekomme ich Arbeitslosengeld – und wie viel? Hier findest du die Regeln für 2026 auf einen Blick. Achtung: Seit Jänner 2026 gilt beim Dazuverdienen eine deutlich strengere Regel als früher.

Das ist eine Einschätzung auf Basis der Informationen von AMS und oesterreich.gv.at, Stand Oktober 2026. Verbindlich entscheidet das AMS in deinem Einzelfall. Kostenlose Beratung bekommst du bei der Arbeiterkammer.

Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Du musst arbeitslos, arbeitsfähig und arbeitswillig sein, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und bereit sein, mindestens 20 Stunden pro Woche zu arbeiten. Hast du Betreuungspflichten für ein Kind unter zehn Jahren und keine Betreuung, reichen 16 Stunden. Außerdem brauchst du genug Versicherungszeiten – die sogenannte Anwartschaft:

SituationNötige Versicherungszeit
Erster Antrag52 Wochen in den letzten 24 Monaten
Erster Antrag, unter 25 Jahre26 Wochen in den letzten 12 Monaten
Du hattest schon einmal Arbeitslosengeld28 Wochen in den letzten 12 Monaten

Zählen tun Zeiten, in denen du arbeitslosenversichert warst – also in der Regel ein Job über der Geringfügigkeitsgrenze. Ein reiner Minijob begründet keinen Anspruch. Mehr dazu in unserem Beitrag zur Geringfügigkeitsgrenze 2026.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?

Der Grundbetrag beträgt 55 Prozent deines früheren Nettoeinkommens. So rechnet das AMS:

  1. Grundlage sind die monatlichen Beitragsgrundlagen der letzten zwölf vollen Monate vor der einjährigen Berichtigungsfrist. Gibt es nicht genug Monate, reichen sechs.
  2. Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden pauschal mit einem Sechstel aufgeschlagen.
  3. Daraus wird ein Netto berechnet – nach Sozialversicherung und Lohnsteuer. Davon bekommst du 55 Prozent pro Tag.

Dazu können kommen:

  • Ergänzungsbetrag: wenn der Grundbetrag sehr niedrig ist. Insgesamt höchstens 60 Prozent des Nettoeinkommens.
  • Familienzuschlag: für Kinder, für die du Familienbeihilfe bekommst und zu deren Unterhalt du wesentlich beiträgst, unter Umständen auch für Partner:in. Laut Arbeiterkammer beträgt er 0,97 Euro pro Tag und Person. Mit Zuschlägen sind höchstens 80 Prozent des Nettoeinkommens möglich.

Den genauen Betrag siehst du nach dem Antrag im Bescheid. Für eine erste Schätzung bietet das AMS einen Rechner an.

Wie lange bekommst du Arbeitslosengeld?

VoraussetzungBezugsdauer
Grundfall20 Wochen
3 Jahre arbeitslosenversichert beschäftigt30 Wochen
ab 40 Jahren und 6 Versicherungsjahre in den letzten 10 Jahren39 Wochen
ab 50 Jahren und 9 Versicherungsjahre in den letzten 15 Jahren52 Wochen

Nach einer beruflichen Reha sind unter bestimmten Voraussetzungen 78 Wochen möglich, bei einer Arbeitsstiftung auch länger. Ist das Arbeitslosengeld aufgebraucht, kannst du Notstandshilfe beantragen.

Selbst gekündigt: vier Wochen Sperrfrist

Wenn du selbst kündigst oder wegen eigenen Verschuldens entlassen wirst, bekommst du in den ersten vier Wochen nach Ende des Jobs kein Arbeitslosengeld. Die gute Nachricht: Die Bezugsdauer wird dadurch nicht kürzer, sie beginnt nur später. Aus wichtigen Gründen – etwa einer zugesagten neuen Stelle oder gesundheitlichen Gründen – kann das AMS die Sperre ganz oder teilweise nachsehen.

Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber und bei einer einvernehmlichen Auflösung gibt es laut oesterreich.gv.at keine vierwöchige Sperre. Überleg dir deshalb vor einer Selbstkündigung, ob eine einvernehmliche Lösung möglich ist.

Neu seit 2026: Geringfügig dazuverdienen fast verboten

Früher war ein Minijob neben dem Arbeitslosengeld üblich. Seit 1. Jänner 2026 ist das nur noch in fünf Ausnahmefällen erlaubt, laut AMS unter anderem:

  • Du hast den geringfügigen Job schon längere Zeit vor der Arbeitslosigkeit gehabt.
  • Du warst schon vor 2026 länger arbeitslos und hast mindestens 365 Tage Geld vom AMS bekommen.
  • Du bist 50 oder älter oder hast eine Behinderung von mindestens 50 Prozent und hast vor 2026 mindestens 365 Tage Arbeitslosengeld bezogen.
  • Du warst vorher länger krank und hast Beihilfen erhalten.
  • Du machst im Auftrag des AMS eine Schulung von mindestens vier Monaten mit mindestens 25 Wochenstunden (auch Pflegestipendium).

Für jeden Fall gibt es Detailbedingungen. Frag also vor jedem Zuverdienst beim AMS nach. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2026 bei 551,10 Euro im Monat.

So gehst du vor

  1. Früh melden. Am besten schon während der Kündigungsfrist, spätestens am ersten Tag ohne Job – online über MeinAMS oder in der Geschäftsstelle.
  2. Unterlagen bereithalten: Arbeitsbescheinigung, Kündigungsschreiben, Ausweis und Kontodaten.
  3. Termine einhalten. Versäumte Termine können den Anspruchsbeginn verschieben. Nach einer Unterbrechung (etwa Krankenstand) musst du dich sofort wieder melden.
  4. Weitersuchen. Das AMS erwartet aktive Jobsuche – und je schneller du wieder arbeitest, desto besser.

Neuen Job finden

Auf einfacharbeit.at findest du Jobs in ganz Österreich, ohne Anmeldung und ohne lange Formulare – zum Beispiel Jobs im Mostviertel oder Jobs in Niederösterreich. Branchen mit vielen offenen Stellen sind etwa Transport & Logistik, Gastronomie und Produktion & Fertigung.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld in Österreich?

Der Grundbetrag liegt bei 55 Prozent deines täglichen Nettoeinkommens. Grundlage sind die Beitragsgrundlagen der letzten zwölf vollen Monate vor der einjährigen Berichtigungsfrist, Sonderzahlungen werden pauschal mit einem Sechstel berücksichtigt. Bei niedrigem Einkommen gibt es einen Ergänzungsbetrag, mit Kindern einen Familienzuschlag.

Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld?

Grundsätzlich 20 Wochen. 30 Wochen nach drei Jahren Versicherung, 39 Wochen ab 40 Jahren mit sechs Versicherungsjahren in den letzten zehn Jahren und 52 Wochen ab 50 Jahren mit neun Versicherungsjahren in den letzten 15 Jahren.

Bekomme ich Arbeitslosengeld, wenn ich selbst kündige?

Ja, aber erst nach einer Sperrfrist von vier Wochen ab Ende des Dienstverhältnisses. Die Bezugsdauer wird dadurch nicht kürzer, nur der Start verschiebt sich. Bei einer einvernehmlichen Auflösung gibt es diese Sperre laut oesterreich.gv.at nicht.

Darf ich 2026 neben dem Arbeitslosengeld geringfügig arbeiten?

Nur noch in fünf Ausnahmefällen, etwa wenn du den geringfügigen Job schon längere Zeit vor der Arbeitslosigkeit hattest oder eine AMS-Schulung von mindestens vier Monaten mit mindestens 25 Wochenstunden besuchst. Kläre das unbedingt vorher mit dem AMS, sonst droht der Verlust der Leistung.

Wie beantrage ich Arbeitslosengeld?

Online über MeinAMS oder persönlich bei deiner AMS-Geschäftsstelle. Melde dich am besten schon vor dem letzten Arbeitstag und halte alle Termine und Fristen ein, sonst verschiebt sich der Anspruchsbeginn.

Quellen

  1. AMS: Arbeitslosengeld (Stand 05.08.2026)
  2. AMS: Geringfügigkeitsgrenze und Zuverdienst (Stand 22.04.2026)
  3. oesterreich.gv.at: Arbeitslosengeld – Sperrfrist (Stand 08.04.2026)
  4. AK Wien: Arbeitslosengeld für freie Dienstnehmer (Familienzuschlag)
Anto „Toni“ Matijevic

Anto „Toni“ Matijevic

Arbeitsvermittler und Gründer von einfacharbeit.at, Aschbach-Markt (Mostviertel)

Toni bringt Betriebe und Bewerber:innen in Österreich zusammen und vermittelt auch selbst. Hinter einfacharbeit.at steht er persönlich.

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