Arbeitsrecht
Für alle

Probezeit in Österreich: 1 Monat, Lehre 3 Monate – was wirklich gilt

Höchstens ein Monat, bei Lehrlingen drei: Was in der Probezeit in Österreich gilt, wie sie endet und welche Irrtümer sich hartnäckig halten.

Anto Matijevic · Veröffentlicht am · 3 Min. Lesezeit

Probezeit in Österreich: 1 Monat, Lehre 3 Monate – was wirklich gilt

Die ersten Wochen im neuen Job sind für beide Seiten ein Test. Viele glauben, die Probezeit dauere in Österreich drei oder sogar sechs Monate – das stimmt nicht. Hier lesen Sie, wie lange die Probezeit wirklich ist, was in dieser Zeit gilt und wie Sie typische Missverständnisse vermeiden.

Wie lange dauert die Probezeit in Österreich?

DienstverhältnisHöchstdauer der Probezeit
Arbeiter:innen und Angestellte1 Monat
Lehrlinge3 Monate

Die Probezeit darf höchstens einen Monat dauern. Kollektivverträge können sie verkürzen, aber nicht verlängern. Bei Lehrlingen sind die ersten drei Monate Probezeit; besucht ein Lehrling in dieser Zeit eine lehrgangsmäßige Berufsschule, gelten Sonderregeln.

Was in der Probezeit gilt

  • Jederzeit lösbar: Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in können das Dienstverhältnis jederzeit beenden – ohne Kündigungsfrist, ohne Kündigungstermin, ohne Begründung.
  • Alle anderen Rechte gelten voll: Lohn laut Kollektivvertrag, Sozialversicherung, Arbeitszeitregeln, anteiliger Urlaub und Sonderzahlungen.
  • Anmeldung: Auch in der Probezeit muss der Arbeitgeber Sie vor Arbeitsbeginn bei der Sozialversicherung anmelden.
  • Form: Die Lösung ist an keine Form gebunden. Schriftlich ist trotzdem immer besser – mit Datum.

Muss die Probezeit vereinbart werden?

Grundsätzlich ja. Sie steht meist im Dienstvertrag oder Dienstzettel („Der erste Monat gilt als Probezeit"). Manche Kollektivverträge legen sie aber für alle Dienstverhältnisse fest. Im Lehrverhältnis gilt sie automatisch.

„Drei Monate Probezeit" – was dahintersteckt

In Stelleninseraten oder Gesprächen hört man oft „drei Monate Probezeit". Gemeint ist dann fast immer ein befristetes Dienstverhältnis zur Erprobung:

ProbezeitBefristung zur Erprobung
Dauermax. 1 Monat (Lehre 3)z. B. 3 Monate
Endejederzeit durch eine Seiteautomatisch mit Fristablauf
Vorzeitig beendenjederzeit ohne Fristnur wenn vereinbart, sonst grundsätzlich nicht
DanachDienstverhältnis läuft weiterVerlängerung oder neue Vereinbarung nötig

Beides kann kombiniert werden: ein Monat Probezeit, danach läuft die Befristung bis zum vereinbarten Ende. Wichtig ist, dass klar im Vertrag steht, was gilt.

Krank in der Probezeit

Wer in der Probezeit krank wird, hat grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Wird das Dienstverhältnis aber in der Probezeit gelöst, endet der Anspruch nach herrschender Auffassung in der Regel mit dem Ende des Dienstverhältnisses – anders als bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber im Krankenstand. Lassen Sie sich im Einzelfall von der Arbeiterkammer beraten. Mehr zur Kündigung im Krankenstand steht im Beitrag Kündigungsfristen in Österreich.

Tipps für Arbeitnehmer:innen

  1. Fragen stellen: Was erwartet man von Ihnen in den ersten Wochen? Wer ist Ihre Ansprechperson?
  2. Feedback einholen: Fragen Sie nach zwei Wochen nach, wie es aus Sicht des Betriebs läuft.
  3. Ehrlich sein: Passt etwas nicht, sprechen Sie es früh an. Die Probezeit ist für beide Seiten da.
  4. Dienstzettel prüfen: Steht dort, was mündlich vereinbart wurde – Stunden, Gehalt, Einstufung?

Tipps für Arbeitgeber

  1. Probezeit schriftlich vereinbaren – sonst gibt es keine, außer der Kollektivvertrag sieht sie vor.
  2. Einschulung planen: Wer in der ersten Woche alleine gelassen wird, ist in der vierten oft wieder weg.
  3. Zwischengespräch nach zwei Wochen: Was läuft gut, was fehlt?
  4. Rechtzeitig entscheiden: Nach Ablauf der Probezeit gelten die normalen Kündigungsfristen.

Wie Sie neue Mitarbeiter:innen nach der Probezeit halten, steht im Beitrag Onboarding, das hält.

Neuer Job gesucht?

Auf einfacharbeit.at finden Sie aktuelle Stellen in ganz Österreich, etwa unter Jobs im Mostviertel oder Jobs in Niederösterreich. Sie suchen als Betrieb Personal? Inserieren Sie kostenlos.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich beraten Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer.

Häufige Fragen

Wie lange darf die Probezeit in Österreich dauern?

Höchstens einen Monat. Kollektivverträge können eine kürzere Probezeit vorsehen. Für Lehrlinge gelten drei Monate.

Gibt es eine Probezeit automatisch?

Nein, sie muss grundsätzlich vereinbart werden, etwa im Dienstvertrag oder Dienstzettel. Manche Kollektivverträge sehen sie aber für alle Dienstverhältnisse vor. Im Lehrverhältnis gilt die Probezeit von Gesetzes wegen.

Muss in der Probezeit eine Kündigungsfrist eingehalten werden?

Nein. Während der Probezeit kann das Dienstverhältnis von beiden Seiten jederzeit ohne Frist, ohne Termin und ohne Angabe von Gründen gelöst werden.

Was ist mit „drei Monaten Probezeit" gemeint?

Meist ein befristetes Dienstverhältnis zur Erprobung, das nach drei Monaten automatisch endet, wenn es nicht verlängert wird. Das ist etwas anderes als die Probezeit, in der man jederzeit gehen kann. Lassen Sie sich im Zweifel erklären, was genau vereinbart wird.

Bekomme ich Arbeitslosengeld, wenn das Dienstverhältnis in der Probezeit endet?

Ob und ab wann, hängt von Ihren Versicherungszeiten und davon ab, wer das Dienstverhältnis beendet hat. Melden Sie sich so bald wie möglich beim AMS – idealerweise schon, sobald das Ende feststeht.

Quellen

  1. oesterreich.gv.at: Probezeit
  2. WKO: Kündigungsfristen und -termine (Probezeit, Sonderfälle)
  3. Arbeiterkammer: Beratung Arbeitsrecht
Anto „Toni“ Matijevic

Anto „Toni“ Matijevic

Arbeitsvermittler und Gründer von einfacharbeit.at, Aschbach-Markt (Mostviertel)

Toni bringt Betriebe und Bewerber:innen in Österreich zusammen und vermittelt auch selbst. Hinter einfacharbeit.at steht er persönlich.

Passende Jobs

Alle Jobs

Sie suchen Personal?

Inserieren Sie kostenlos auf einfacharbeit.at – oder lassen Sie uns das für Sie erledigen.

Bereit für den nächsten Schritt?

Entdecke aktuelle Jobs in ganz Österreich – kostenlos und ohne Anmeldung.

Ähnliche Artikel