Arbeitsrecht
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Dienstzeugnis in Österreich: Anspruch, Inhalt und Geheimcodes

Anspruch, Pflichtinhalt, Erschwerungsverbot und versteckte Codes: Was beim Dienstzeugnis in Österreich gilt, für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber.

Anto Matijevic · Veröffentlicht am · 5 Min. Lesezeit

Dienstzeugnis in Österreich: Anspruch, Inhalt und Geheimcodes

Ein Jobwechsel steht an, und der neue Arbeitgeber möchte Zeugnisse sehen. Dann wird das Dienstzeugnis wichtig: Was muss drinstehen, was darf auf keinen Fall drinstehen, und was bedeuten Formulierungen wie „stets bemüht"? Dieser Beitrag erklärt die Regeln in Österreich für Arbeitnehmer:innen und für Arbeitgeber. Alles Rechtliche ist eine Einschätzung, keine Rechtsberatung.

Anspruch auf ein Dienstzeugnis

Laut § 1163 ABGB ist bei Beendigung des Dienstverhältnisses auf Verlangen ein schriftliches Zeugnis über Dauer und Art der Dienstleistung auszustellen. Für Angestellte enthält das Angestelltengesetz eine entsprechende Regel. Der Anspruch besteht unabhängig davon, wer gekündigt hat und ob das Dienstverhältnis kurz oder lang war, auch nach einer Auflösung in der Probezeit.

Wichtig: Der Arbeitgeber muss das Zeugnis laut WKO nicht von sich aus ausstellen. Sie müssen es ausdrücklich verlangen. Am besten schriftlich, gleich mit der Kündigung oder am letzten Arbeitstag.

Ausnahmen und Sonderfälle:

  • Freie Dienstnehmer:innen haben laut WKO keinen Anspruch.
  • Lehrlinge bekommen nach Ende oder vorzeitiger Auflösung der Lehre ein Lehrzeugnis, und zwar laut WKO ohne eigene Aufforderung.
  • Zwischenzeugnis: Auch während eines laufenden Dienstverhältnisses können Sie ein Zeugnis verlangen, ohne Begründung. Ihr Anspruch auf das Endzeugnis bleibt davon unberührt.

Was muss drinstehen?

Pflicht ist nur das einfache Dienstzeugnis. Laut Arbeiterkammer gehören hinein:

AngabeHinweis
Arbeitgebergenaue Bezeichnung des Unternehmens
PersonName und allgemeine Angaben zur Arbeitnehmerin oder zum Arbeitnehmer
Dauerarbeitsrechtlicher Beginn und arbeitsrechtliches Ende
Art der Tätigkeitalle ausgeübten Tätigkeiten, auch Änderungen während des Dienstverhältnisses
Unterschriftdurch die ausstellende Person

Die Tätigkeit ist so zu beschreiben, dass ein Leser ein klares Bild der Arbeit bekommt. Laut WKO ist sie näher auszuführen, wenn das für Ihr berufliches Fortkommen wichtig sein kann, etwa bei besonderen Schwerpunkten. Als Enddatum zählt das arbeitsrechtliche Ende, nicht eine verlängerte Versicherung durch eine Urlaubsersatzleistung.

Einfaches oder qualifiziertes Zeugnis?

Ein qualifiziertes Dienstzeugnis bewertet zusätzlich Leistung und Verhalten. In Österreich besteht darauf kein Anspruch. Lob ist erlaubt, aber freiwillig. Die WKO empfiehlt Arbeitgebern sogar, sich auf die gesetzlichen Inhalte zu beschränken, weil Bewertungen unterschiedlich verstanden werden.

Gefällt Ihnen ein qualifiziertes Zeugnis nicht, muss der Arbeitgeber laut AK die Formulierungen nicht zu Ihren Gunsten ändern. Er muss Ihnen dann aber ein korrektes einfaches Zeugnis ausstellen.

Das Erschwerungsverbot

Das Zeugnis darf Ihnen die Suche nach einer neuen Stelle nicht erschweren. Das steht direkt in § 1163 ABGB. Unzulässig sind deshalb zum Beispiel:

  • der Grund der Auflösung, wenn er nachteilig ist, etwa eine Entlassung oder Arbeitgeberkündigung (WKO),
  • Hinweise auf eine Tätigkeit als Betriebsrat oder in der Gewerkschaft (AK),
  • versteckte negative Botschaften, sogenannte Geheimcodes (AK),
  • ein zerrissenes oder verschmutztes Papier oder gröbere Schreibfehler, die Sie laut WKO nicht akzeptieren müssen.

Geheimcodes: Was Formulierungen bedeuten können

Weil im Zeugnis nichts Negatives stehen darf, gibt es Formulierungen, die freundlich klingen, aber Kritik transportieren. Die Arbeiterkammer nennt unter anderem diese Beispiele:

Formulierungmögliche Bedeutung laut AK
„stets zur vollsten Zufriedenheit"Bestnote
„hat sich stets bemüht"bemüht ja, Ergebnis fraglich
„im Rahmen ihrer/seiner Fähigkeiten"enge Grenzen
„hat die übertragenen Arbeiten ordnungsgemäß erledigt"wenig Eigeninitiative
„trug durch seine Geselligkeit zum guten Betriebsklima bei"redet viel
„setzte sich für die Belange der Belegschaft ein"lässt sich nicht alles gefallen

Solche versteckten Botschaften sind unzulässig. Finden Sie eine solche Formulierung, können Sie ein korrektes Zeugnis verlangen. Ein Tipp der AK: Legen Sie dem Arbeitgeber einen eigenen Entwurf vor. Er muss ihn nicht übernehmen, oft klappt es trotzdem.

Kosten, Fristen und Durchsetzung

  • Kosten: Das Endzeugnis zahlt der Arbeitgeber. Ein Zwischenzeugnis kann er laut AK und WKO der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer verrechnen. Dienst- und Lehrzeugnisse sind laut WKO gebührenfrei.
  • Verjährung: Laut AK und WKO kann die Ausstellung 30 Jahre lang eingeklagt werden. Kollektiv- oder Arbeitsverträge können aber Verfallsfristen vorsehen. Wer dann nicht rechtzeitig schriftlich fordert, verliert den Anspruch. Außerdem kann eine Firma Jahre später nicht mehr existieren.
  • Durchsetzung: Zuerst mit eingeschriebenem Brief und Frist anfordern. Bleibt der Arbeitgeber untätig, ist eine Klage beim Arbeits- und Sozialgericht möglich. Mitglieder bekommen Beratung bei der Arbeiterkammer.

Für Arbeitgeber: so stellen Sie ein Zeugnis richtig aus

  1. Auf Verlangen zügig ausstellen, auf Firmenpapier und unterschrieben.
  2. Alle Tätigkeiten vollständig anführen, auch wechselnde Aufgaben.
  3. Beginn und Ende nach dem arbeitsrechtlichen Datum angeben.
  4. Nichts aufnehmen, was die Stellensuche erschwert: keinen nachteiligen Auflösungsgrund, keine Betriebsratstätigkeit, keine Codes.
  5. Ist kein Lob gewünscht, ein sauberes einfaches Zeugnis ausstellen.

Die Grundlage für ein korrektes Zeugnis legen Sie schon bei der Einstellung mit einem vollständigen Dienstzettel. Sie suchen eine Nachfolge? Auf einfacharbeit.at können Sie kostenlos inserieren oder uns das Inserat übernehmen lassen.

Für Arbeitnehmer:innen: das Zeugnis gut nutzen

Legen Sie Ihr Dienstzeugnis jeder Bewerbung bei, in der Zeugnisse verlangt werden. Fehlt ein Zeugnis, fordern Sie es nach. Bei Arbeitslosigkeit hilft der Beitrag Arbeitslosengeld in Österreich 2026. Wenn Sie Ihre Bewerbungsunterlagen professionell aufbereiten lassen möchten, finden Sie Unterstützung bei Tonis Bewerbungshilfe. Wer den Lebenslauf selbst erstellen will, lädt das Dienstzeugnis auf bewerbungshilfe.ai hoch: Der KI-Assistent übernimmt die Aufgaben daraus in die passende Station, die Bewertungsformeln bleiben draußen. Neue Stellen zeigen Jobs im Mostviertel und Jobs in Niederösterreich.

Allgemeine Information, Stand November 2026, ohne Gewähr. Verbindliche Auskünfte geben Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer oder eine Rechtsanwaltskanzlei.

Häufige Fragen

Habe ich Anspruch auf ein Dienstzeugnis?

Ja. Bei Ende des Dienstverhältnisses ist Ihnen auf Verlangen ein schriftliches Zeugnis auszustellen, egal wer gekündigt hat. Sie müssen es aber ausdrücklich verlangen. Freie Dienstnehmer:innen haben laut WKO keinen Anspruch.

Was muss in einem Dienstzeugnis stehen?

Die Bezeichnung des Arbeitgebers, Angaben zu Ihrer Person, Beginn und Ende des Dienstverhältnisses und die Art der Tätigkeit. Haben sich Ihre Aufgaben geändert, sind alle Tätigkeiten anzuführen.

Muss der Arbeitgeber meine Leistung bewerten?

Nein. Einen Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis mit Bewertung gibt es in Österreich nicht. Lobende Sätze sind erlaubt, aber freiwillig.

Darf der Kündigungsgrund im Zeugnis stehen?

Nein, wenn er die Stellensuche erschwert. Laut WKO gilt das Erschwerungsverbot auch für Ursache und Art der Auflösung, etwa bei einer Entlassung oder einer Kündigung durch den Arbeitgeber.

Wie lange kann ich ein Dienstzeugnis noch verlangen?

Laut AK und WKO verjährt der Anspruch erst nach 30 Jahren. Kollektiv- oder Arbeitsverträge können aber Verfallsfristen vorsehen. Verlangen Sie das Zeugnis deshalb gleich bei Ende des Dienstverhältnisses schriftlich.

Was kann ich tun, wenn der Arbeitgeber kein Zeugnis ausstellt?

Fordern Sie es per eingeschriebenem Brief mit Frist an. Hilft das nicht, können Sie es beim Arbeits- und Sozialgericht einklagen. Die Arbeiterkammer unterstützt Mitglieder dabei.

Quellen

  1. RIS: § 1163 ABGB (Zeugnis)
  2. AK Wien: Dienstzeugnis
  3. WKO: Dienstzeugnis (Stand 01.01.2026)
  4. AMS: Dienstzeugnis
Anto „Toni“ Matijevic

Anto „Toni“ Matijevic

Arbeitsvermittler und Gründer von einfacharbeit.at, Aschbach-Markt (Mostviertel)

Toni bringt Betriebe und Bewerber:innen in Österreich zusammen und vermittelt auch selbst. Hinter einfacharbeit.at steht er persönlich.

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