Arbeitsrecht
Für Arbeitgeber

Dienstzettel: Muster, Pflichtangaben und Fristen für Arbeitgeber in Österreich

Seit 2024 gehören mehr Angaben auf den Dienstzettel. Hier finden Sie alle Pflichtangaben nach § 2 AVRAG, ein Muster zum Anpassen und die wichtigsten Fristen.

Anto Matijevic · Veröffentlicht am · 4 Min. Lesezeit

Dienstzettel: Muster, Pflichtangaben und Fristen für Arbeitgeber in Österreich

Neue Mitarbeiterin, neuer Mitarbeiter, alles mündlich vereinbart? Dann brauchen Sie einen Dienstzettel. Er hält schriftlich fest, was vereinbart wurde, von Arbeitszeit über Gehalt bis zur Kündigungsfrist. Seit 2024 gehören deutlich mehr Angaben darauf. Hier finden Sie alle Pflichtangaben, ein Dienstzettel-Muster zum Anpassen und die wichtigsten Fristen.

Was ist ein Dienstzettel?

Der Dienstzettel ist eine schriftliche Aufzeichnung der wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Dienstverhältnis. Er ist kein Vertrag, sondern eine Bestätigung dessen, was vereinbart wurde. Grundlage ist § 2 des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG).

Einen Dienstzettel brauchen Sie nicht, wenn Sie einen schriftlichen Dienstvertrag ausstellen, der alle Pflichtangaben enthält. Die Wirtschaftskammer empfiehlt Arbeitgebern ohnehin, lieber gleich einen schriftlichen Dienstvertrag zu machen.

Wann Sie den Dienstzettel aushändigen müssen

  • Unverzüglich nach Beginn des Dienstverhältnisses.
  • Auf Papier oder elektronisch, wenn die Arbeitnehmer:in das wählt.
  • Bei Änderungen: unverzüglich schriftlich, spätestens am Tag, an dem die Änderung wirksam wird. Ausgenommen sind Änderungen direkt aus Gesetz, Kollektivvertrag oder automatischer Vorrückung.

Dienstzettel Muster: Die 15 Pflichtangaben laut § 2 AVRAG

Für Dienstverhältnisse ab 28. März 2024 gehören laut § 2 Abs. 2 AVRAG diese Angaben auf den Dienstzettel:

  1. Name und Anschrift des Arbeitgebers
  2. Name und Anschrift der Arbeitnehmer:in
  3. Beginn des Dienstverhältnisses
  4. bei Befristung: das Ende
  5. Dauer der Kündigungsfrist, Kündigungstermin und das einzuhaltende Kündigungsverfahren
  6. gewöhnlicher Arbeits- oder Einsatzort, gegebenenfalls Hinweis auf wechselnde Arbeitsorte, und der Sitz des Unternehmens
  7. allfällige Einstufung in ein generelles Schema (etwa Verwendungsgruppe laut Kollektivvertrag)
  8. vorgesehene Verwendung und eine kurze Beschreibung der Arbeitsleistung
  9. Grundgehalt oder -lohn, weitere Entgeltbestandteile wie Sonderzahlungen, gegebenenfalls die Vergütung von Überstunden, Fälligkeit und Art der Auszahlung
  10. Ausmaß des jährlichen Erholungsurlaubs
  11. vereinbarte tägliche oder wöchentliche Normalarbeitszeit, bei Schichtarbeit die Bedingungen für Änderungen von Schichtplänen
  12. anzuwendende Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen und wo sie im Betrieb aufliegen
  13. Name und Anschrift des Sozialversicherungsträgers und der Mitarbeitervorsorgekasse (BV-Kasse) bzw. der BUAK
  14. Dauer und Bedingungen einer vereinbarten Probezeit
  15. gegebenenfalls Anspruch auf eine vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung

Für Arbeit im Ausland, die länger als einen Monat dauert, kommen weitere Angaben dazu, etwa Land, Dauer und Währung. Einige Punkte, wie Kündigungsfrist, Urlaub oder Arbeitszeit, dürfen Sie durch Verweis auf Gesetz oder Kollektivvertrag angeben; das Grundgehalt muss aber als Betrag drinstehen.

Muster zum Anpassen

So kann ein einfacher Dienstzettel aufgebaut sein. Ergänzen Sie die Angaben passend zu Ihrem Kollektivvertrag:

PunktBeispiel
Arbeitgeber, SitzMuster GmbH, Hauptstraße 1, 3300 Amstetten
Arbeitnehmer:inVorname Nachname, Anschrift
Beginn, Befristungab 3.11.2026, unbefristet
Probezeit1 Monat, in dieser Zeit beidseitig jederzeit lösbar
ArbeitsortLager Amstetten, Hauptstraße 1
TätigkeitLagermitarbeiter:in: Warenannahme, Kommissionierung, Staplerfahrten
Einstufunglaut KV …, Lohngruppe …
Entgelt… € brutto pro Monat, 14-mal; Überstunden laut KV; Überweisung zum Monatsende
Arbeitszeit38,5 Stunden, Mo–Fr
Urlaublaut Urlaubsgesetz
Kündigunglaut KV bzw. Gesetz; Kündigung schriftlich
KV und BetriebsvereinbarungenKV …; liegt im Büro auf
Sozialversicherung, BV-KasseÖGK, Anschrift; BV-Kasse …, Anschrift
FortbildungStaplerschein auf Kosten des Arbeitgebers

Eine ausführliche Vorlage als Word-Datei stellt die Wirtschaftskammer bereit (Link in den Quellen). Prüfen Sie jede Vorlage gegen Ihren Kollektivvertrag.

Strafe bei fehlendem Dienstzettel

Früher drohten bei einem fehlenden Dienstzettel vor allem Beweisnachteile in einem Streit. Seit der Novelle gibt es eine Verwaltungsstrafe nach § 7a AVRAG:

FallGeldstrafe
Dienstzettel nicht ausgehändigt100 € bis 436 €
mehr als fünf Arbeitnehmer:innen betroffen oder Wiederholung innerhalb von drei Jahren500 € bis 2.000 €

Wird der Dienstzettel nach Beginn des Verfahrens nachweislich ausgehändigt und ist das Verschulden gering, ist von einer Strafe abzusehen.

Dienstzettel und die anderen Schritte bei der Einstellung

Der Dienstzettel ist ein Baustein der Einstellung. Vorher kommt die Anmeldung bei der ÖGK vor dem ersten Arbeitstag. Was zur Probezeit gehört, steht in Probezeit in Österreich, die Kündigungsfristen nach Gesetz und KV finden Sie unter Kündigungsfristen in Österreich. Und wie die ersten Wochen gut gelingen, beschreibt Onboarding neuer Mitarbeiter.

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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Lassen Sie Ihren Dienstzettel im Zweifel von Ihrer Wirtschaftskammer oder Steuerberatung prüfen.

Häufige Fragen

Muss jede:r Mitarbeiter:in einen Dienstzettel bekommen?

Ja, außer es gibt einen schriftlichen Dienstvertrag, der alle Pflichtangaben enthält. Seit der Novelle 2024 gilt die Pflicht nach Darstellung von Fachleuten unabhängig von der Dauer des Dienstverhältnisses, also auch bei kurzen Beschäftigungen.

Wann muss ich den Dienstzettel aushändigen?

Laut § 2 AVRAG unverzüglich nach Beginn des Dienstverhältnisses. Am besten bereiten Sie ihn schon vor dem ersten Arbeitstag vor und übergeben ihn am ersten Tag.

Darf ich den Dienstzettel per E-Mail schicken?

Ja, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer die elektronische Übermittlung wählt. Sonst bekommt sie oder er den Dienstzettel auf Papier.

Was passiert, wenn ich keinen Dienstzettel aushändige?

Nach § 7a AVRAG droht eine Geldstrafe von 100 bis 436 Euro, bei mehr als fünf betroffenen Personen oder im Wiederholungsfall 500 bis 2.000 Euro. Wird der Dienstzettel nachweislich nachgereicht und ist das Verschulden gering, ist von einer Strafe abzusehen.

Was gilt bei Änderungen, etwa einer neuen Arbeitszeit?

Änderungen der Pflichtangaben müssen Sie unverzüglich schriftlich mitteilen, spätestens an dem Tag, an dem sie wirksam werden. Ausgenommen sind Änderungen, die sich direkt aus Gesetz, Kollektivvertrag oder einer automatischen Vorrückung ergeben.

Quellen

  1. RIS: § 2 AVRAG – Schriftliche Aufzeichnung des Inhalts des Arbeitsvertrages
  2. RIS: § 7a AVRAG – Nichtaushändigung eines Dienstzettels
  3. WKO: Muster Dienstzettel gemäß § 2 AVRAG (Word, Stand 2024)
  4. WKO Steiermark: Vieles neu rund um den Dienstzettel
  5. Ecovis: Änderung Dienstzettel ab 28.3.2024 (PDF)
Anto „Toni“ Matijevic

Anto „Toni“ Matijevic

Arbeitsvermittler und Gründer von einfacharbeit.at, Aschbach-Markt (Mostviertel)

Toni bringt Betriebe und Bewerber:innen in Österreich zusammen und vermittelt auch selbst. Hinter einfacharbeit.at steht er persönlich.

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